Der Catego Technologies UG(haftungsbeschränkt) mit Gültigkeit vom Dezember 2023
1.1 Diese Nutzungsbedingungen (imFolgenden auch genannt „AGB“) gelten für die Nutzung von Softwareanwendungen derCatego Technologies UG, Hafenweg 16, 48155 Münster, Deutschland, www.catego.org(im Folgenden: „Provider“ auf der Grundlage von Software as a Service (SaaS) )durch den Kunden (Kunde und Provider im Folgenden gemeinsam „Parteien“ undeinzeln „Partei“), sowohl für gegenwärtige als auch für künftigeEinzelaufträge, soweit nicht durch schriftliche oder in Textform erstellteVereinbarungen zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbartwurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen Provider und dem Kunden,insbesondere im konkreten Angebot/ Auftrag, haben, soweit sie von den vorliegendenAGB abweichen, Vorrang vor diesen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen istein schriftlicher Vertrag oder eine Niederlegung in Textform maßgebend.
1.2 Sofern Dritte, insbesondereVertriebspartner des Providers, von den im Auftrag und/oder den vorliegendenAGB festgelegten Vereinbarungen abweichende Angaben machen, sind diese nichtvom Umfang der Vertretungsmacht gedeckt. Sie werden daher nicht Vertragsbestandteilzwischen den Parteien. Einwendungen gegenüber Dritten sind gegenüber demProvider ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehendeGeschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wennder Provider ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbstwenn der Provider auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen desKunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnismit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen undAnzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden dem Provider gegenüber abzugebensind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oderMinderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.1. „Benutzerkonto“ meint dieZugangsberechtigung zu dem jeweils ggf. zugangsbeschränkten Service desProviders.
2.2. „Kundendaten“ bezeichnet sämtlicheInhalte des Kunden, die dieser im Zusammenhang mit der Nutzung des Service, desSpeicherplatzes und des Benutzerkontos an den Provider übermittelt. Zu denKundendaten gehören auch die Zugangsdaten.
2.3. „Leistungsbeschreibung“ meint dieBeschreibung des technischen Funktionsumfangs des jeweiligen Service, die demKunden vom Provider im jeweiligen Einzelauftrag bereitgestellt wird.
2.4. „Service“ bezeichnet die jeweiligenSoftwareanwendungen die durch den Provider zur Verfügung gestellt und vomKunden gebucht werden können
2.5. “Service Level Agreement” (SLA)definiert die Qualitätsmerkmale eines Service in Bezug auf Verfügbarkeit undWartung, welche durch den Provider zur Verfügung gestellt werden. Das SLA istwesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
2.6. „Vertragsverhältnis“ bezeichnet denjeweiligen Einzelauftrag, das SLA und den AVV.
3.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungenist die Zurverfügungstellung des in der Leistungsbeschreibung näherbeschriebenen Service im Wege eines SaaS Modells zur Nutzung durch den Kunden,der hierfür notwendige Speicherplatz und die Einräumung bzw. Vermittlung vonNutzungsrechten an dem Service durch den Provider gegen Zahlung desvereinbarten Entgelts.
3.2. Die Realisierung einerSchnittstellenintegration zu der beim Kunden vorhandenen Systemlandschaft istnicht Gegenstand der Nutzungsbedingungen, sondern bedarf einer gesondertenschriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3.3. Der Provider ist berechtigt, dieLeistungen durch Dritte (einschließlich verbundene Konzernunternehmen desProviders) als Unterauftragnehmer zu erbringen.
4.1. Der Provider hält ab dem vereinbartenZeitpunkt auf von ihm oder seinen Unterauftragnehmern zur Verfügung gestellterServerinfrastruktur (im Folgenden „Server“ genannt) den Service zur Nutzungnach Maßgabe der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen bereit.
4.2. Der Zugriff des Kunden auf denService erfolgt über das Internet browserbasiert oder über eine vom Providereingerichtete Anwendungsschnittstelle.
4.3. Für den Zugriff und die Nutzung desService wird der Provider dem Kunden die notwendigen Zugangsdaten übermitteln,die für den Zugriff auf den Service erforderlich sind.
4.4 Der Provider hält ab dem vereinbartenZeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung des Service für die vom Kunden inden Service übertragenen Kundendaten für die Vertragslaufzeit desEinzelauftrags Speicherplatz im vereinbarten Umfang bereit, soweit dies für diebestimmungsgemäße Nutzung des Service erforderlich ist.
4.5. Die Kundendaten werden seitens desProviders während der Vertragslaufzeit des Einzelauftrags gespeichert undregelmäßig gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicherAufbewahrungsfristen des Kunden ist allein der Kunde verantwortlich.
5.1. Der Provider schuldet die in dembetreffenden Einzelauftrag und/oder dem SLA vereinbarte Verfügbarkeit desService an den Internetknotenpunkten des Rechenzentrums.
5.2. Der Provider schuldet dieVerfügbarkeit der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalitätendes Service nur bei Erfüllung der ebenfalls dort geregeltenSystemvoraussetzungen durch den Kunden. Der Kunde ist für die Erfüllung derSystemvoraussetzungen allein verantwortlich. Für Änderungen an denSystemvoraussetzungen oder dem technischen System des Providers gilt dieRegelung der Ziffer 15 entsprechend.
5.3. Der Provider ist nur für dieordnungsgemäße Funktion seiner Systeme bis zu den Internetknotenpunkten seinesRechenzentrums verantwortlich.
6.1. Der Provider stellt für den Kundenein Support gemäß SLA zur Verfügung. Die Support-Verfügbarkeiten, Fehlerklassensowie Reaktionszeiten sind im SLA geregelt.
6.2. Der Störungsmelder wird inregelmäßigen Abständen über den Bearbeitungsstand und die Lösung informiert,bis diese implementiert und eine Beseitigung der Störung erfolgt ist. Folgtallerdings aus der Qualifizierung des Fehler-Tickets durch den Provider, dassdie Störung in einem Verstoß des Kunden gegen Ziffer 13 oder aus sonstigennicht vom Provider zu vertretenden Gründen begründet ist, dann wird dasFehler-Ticket an den Kunden zurückgeleitet. In diesem Fall hat der Kundeeigenverantwortlich das Problem zu lösen bzw. kann der Kunde bei dem Providerentsprechenden kostenpflichtigen Support anfragen. Der Provider bietet, soweitmachbar, Support zu den dann zu vereinbarenden Stundensätzen an.
6.3. Die Bereitstellung und das Einspielenvon Updates des Service und deren Durchführung erfolgt durch den Provider nachBedarf gemäß den Regelungen im SLA.
7.1. Der Provider stellt dem Kundenwährend der Vertragslaufzeit des Einzelauftrags eine Dokumentation für denService in der jeweils aktuellen Fassung in elektronischer Form zur Verfügung.
7.2. Weitere Leistungen des Providers,insbesondere Support- und Integrationsdienstleistungen (für Kundensysteme und/oder für Anlagen/technische Einheiten), sowie Beratungsleistungen, bedürfeneiner gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch aufdie Erbringung solcher Leistungen.
7.3. Es können unternehmensspezifischeFunktionen durch den Kunden definiert und optional beauftragt werden. Für denUmfang der Nutzungsrechte gilt ebenfalls Ziffer
8.1. Der Provider räumt dem Kunden für dieVertragslaufzeit des Einzelauftrags das einfache, nicht unterlizenzierbare undnicht übertragbare Recht zur Nutzung des Service im Rahmen der Funktionalitätenund der vorgesehenen Nutzung des Service gemäß Leistungsbeschreibung undDokumentation ein. Der Kunde ist in diesem Rahmen berechtigt, die zur Verfügunggestellte Online Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandenerSchutzrechtsvermerke zu ,speichern, auszudrucken und für Zwecke des jeweiligenEinzelauftrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Ein Zugriff auf denService durch Geschäftspartner des Kunden ist nicht gestattet, es sei denn, dieParteien haben dies unter Offenlegung der konkreten Personen derGeschäftspartner vorab einzelvertraglich vereinbart und der Kunde sichert zu,dass der Zugriff ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung desService für die Geschäftszwecke des Kunden unter Einhaltung aller vereinbartenNutzungsbedingungen erfolgt (z.B. im Rahmen eines Produktangebots des Kunden anoder in Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern, das einen Zugriff aufeinzelne Funktionalitäten des Service erfordert).
8.2. Der Provider stellt den Service imSaaS Modell (Software as a Service) per Fernzugriff zur Verfügung. Dieser wirddem Kunden weder zur eigenen dauerhaften Speicherung überlassen noch ist derKunde zur eigenen Zugänglichmachung oder zum Rechenzentrumsbetrieb berechtigt.
8.4. Sofern der Provider während derLaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades, Modifikationen oder Erweiterungendes Service bereitstellt oder sonstige Änderungen im Hinblick auf den Servicevornimmt, gelten die Regelungen der Ziffer 8 auch für diese, auch wenn dieModifikationen oder Erweiterungen vom Kunden beauftragt und separat vergütetwurden.
8.5. Rechte, die nach diesenNutzungsbedingungen dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen demKunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
a.) das Benutzerkonto und/oder den Serviceüber den in diesen Nutzungsbedingungen vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zunutzen oder von Dritten nutzen zu lassen;
b.) das Benutzerkonto und/oder den ServiceDritten zugänglich zu machen; es sei denn, diese nutzen den Serviceausschließlich im Auftrag und für den Kunden, oder
c.) das Benutzerkonto und/oder den Servicezu bearbeiten, vervielfältigen oder zeitlich begrenzt zu überlassen,insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
8.6. Der Service darf nicht fürrechtswidrige Zwecke, sei es unter Verletzung des anwendbaren Rechts,behördlicher Auflagen oder Rechte Dritter, verwendet werden.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, dieEinhaltung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen sicherzustellen.
8.8. Verletzt der Kunde die Regelungen derZiffer 8, kann der Provider nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden inTextform den Zugriff des Kunden auf den Service sperren, wenn die Verletzunghierdurch abgestellt werden kann. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Grundfür die Sperre nicht mehr besteht. Verletzt der Kunde trotz entsprechenderBenachrichtigung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen derZiffer 8, kann der Provider den Einzelauftrag ohne Einhaltung einerKündigungsfrist außerordentlich kündigen, es sei denn, der Kunde hat dieseVerletzungen nicht zu vertreten. Das Recht des Providers zur Geltendmachung vonSchadensersatz bleibt unberührt.
Vorbehaltlich der Kundendaten stehensämtliche Inhalte der Software selbst sowie allgemein des Service, wie Text,Grafiken, Logos, Schaltflächensymbole, Bilder und Audioclips im Eigentum desProviders oder dessen Lizenzgeber und sind urheberrechtlich oder durch andereRechte des geistigen Eigentums geschützt.
10.1. Der Kunde gewährleistet, dass
a.) er und/oder seine Lizenzgeber alleRechte an den Kundendaten besitzt, die für die Einräumung von Rechten nachdiesen Nutzungsbedingungen erforderlich sind;
b.) die Kundendaten nicht gegen dieseNutzungsbedingungen, anwendbares Recht, behördliche Auflagen oder das geistigeEigentum oder sonstige Rechte eines Dritten verstoßen.
10.2. Der Kunde räumt dem Provider hiermitdas Recht ein, die zum Zwecke der Nutzung des Service auf dem Speicherplatzabgelegten Kundendaten zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses zunutzen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen (z.B. für Datensicherungen),zu modifizieren sowie zum Zwecke des Zugriffs darauf bereitzustellen.
10.3. Unbeschadet der Verpflichtung desProviders zur Datensicherung gemäß Ziffer 4.5 ist der Kunde verpflichtet, seineKundendaten regelmäßig zu sichern. Jede Datensicherung durch den Kunden ist sovorzunehmen, dass die Wiederherstellung der Kundendaten jederzeit möglich ist.
10.4. Der Provider ist zur sofortigenSperre der Nutzung des Service und des Speicherplatzes berechtigt, wenn derbegründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Kundendaten rechtswidrigsind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eineRechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor,wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnissetzen. Der Provider wird den Kunden über die Sperre und den Grund hierfürbenachrichtigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
11.1. Mängel an dem Service einschließlichder Dokumentation (z.B. des Benutzerhandbuchs/Online Handbuchs) werden vomProvider nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalbder im SLA festgelegten Reaktionszeiten bearbeitet. Gleiches gilt für sonstigeStörungen der Möglichkeit zur Nutzung des Service, die durch den Provider zuvertreten sind. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelbehafteterLeistung richten sich nach Ziffer 17 dieser Nutzungsbedingungen.
11.2. Das Kündigungsrecht des Kunden wegenNichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB istausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs alsfehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchsgilt frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
11.3. Soweit der Service unentgeltlich zurVerfügung gestellt wird, übernimmt der Provider keine Gewährleistung und/oderkeine Wartung, außer im Falle von Arglist.
12.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sichaus den im Einzelauftrag vereinbarten Preisen. Die Vergütung wird gemäß demvereinbarten Einzelauftrag abgerechnet.
12.2. Der Provider ist berechtigt, dieVergütung gemäß Einzelauftrag erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nachVertragsschluss. Weitere Erhöhungen der jeweils angepasstenVergütungspositionen können frühestens zum Ablauf von 12 Monaten nach derletzten Preisanpassung verlangt werden.
12.3. Sonstige, nicht von der imEinzelauftrag vereinbarten Vergütung umfasste Leistungen können durch denKunden beim Provider angefragt werden. Der Provider wird zunächst prüfen, ob erbereit ist, diese Leistungen zu erbringen und ggf. dem Kunden ein entsprechendesseparates Angebot unterbreiten.
12.4. Alle Preise verstehen sich in Eurozuzüglich Umsatzsteuer oder entsprechender indirekter Steuer in der jeweilsanfallenden gesetzlichen Höhe. Der Kunde wird zusätzlich zu den fälligenZahlungen gemäß des Einzelauftrags die jeweils anfallende gesetzlicheUmsatzsteuer oder entsprechende indirekte Steuer zahlen. Die Vergütung wird mitDatum der jeweiligen Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Kalendertagen aufdas in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
12.5. Jede Partei ist verantwortlich, wieunter anwendbarem Gesetz erforderlich, alle Steuern und sonstigen staatlichenAbgaben (sowie Strafen, Zinsen und sonstige Zuschläge dazu) zu identifizierenund zu zahlen, welche dieser Partei bezüglich der Transaktionen und Zahlungenaufgrund des jeweiligen Einzelauftrags auferlegt werden.
12.6. Alle Zahlungen des Kunden an denProvider aufgrund des Einzelauftrags werden ohne Abzüge oder Einbehalteerfolgen. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Forderungen ist unzulässig. Der Kunde kann bei Mängeln dielaufenden Vergütungszahlungen, soweit nicht anders vereinbart, insbesondere imRahmen von Service Credits, nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zurRückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt unberührt. DieAusübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus demVertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.
13.1. Der Kunde wird alle zur Abwicklungdes Vertragsverhältnisses auf Kundenseite erforderlichen Mitwirkungshandlungenvornehmen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a.) Sämtliche vom Provider zugeteiltenKennwörter unverzüglich in nur ihm bekannte Kennwörter zu ändern, die ihmzugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor demZugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzerweiterzugeben. Diese Daten sind durch geeignete, wirksame Maßnahmen zuschützen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich unterrichten, wenn derVerdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigtenPersonen bekannt geworden sein könnten;
b.) die in der Leistungsbeschreibungbeschriebenen Systemvoraussetzungen zu schaffen;
c.) die Beschränkungen/Verpflichtungen imHinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 8 einzuhalten sowie Verstöße gegendiese Verpflichtungen effektiv und mit dem Ziel der Verhinderung weitererVerstöße zu verfolgen;
d.) eine erforderliche Einwilligung desjeweils Betroffenen einzuholen, soweit bei Nutzung des Service personenbezogeneDaten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und kein gesetzlicher odersonstiger Erlaubnistatbestand eingreift;
e.) vor der Versendung von Daten undInformationen an den Provider diese auf Viren oder sonstige Schadsoftware zuprüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogrammeeinzusetzen; und
f.) Mängel an Vertragsleistungen demProvider unmittelbar (spätestens am Folgearbeitstag) nach Kenntnisnahme perE-Mail anzuzeigen.
13.2. Der Kunde ist nicht berechtigt: sichZugriff auf nicht öffentliche Bereiche des Service oder die zugrundeliegendentechnischen Systeme zu verschaffen.
13.3. Der Kunde ist verpflichtet, denunbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durchgeeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweiterforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
14.1. Die Parteien werden die jeweilsanwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre imZusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung eingesetztenBeschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereitsallgemein entsprechend verpflichtet sind.
14.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt derKunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach denanwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt istund stellt im Falle eines Verstoßes den Provider von Ansprüchen Dritter frei.Soweit es sich bei den vom Provider zu verarbeitenden Daten um personenbezogeneDaten handelt, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Der Provider wird diegesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden(z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Der Kundeist verpflichtet, die Einzelheiten des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zubeachten. Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Nutzung desService. Er muss zwischen den Parteien für die gesamte Dauer der Nutzungabgeschlossen werden.
14.3. Die Verpflichtungen nach den Ziffern
14.1 und 14.2 bestehen, so langeKundendaten im Einflussbereich des Providers liegen, auch über das Vertragsendehinaus.
15.1. Der Provider behält sich das Rechtvor, unentgeltlich bereitgestellten Service zu ändern, neuen Serviceunentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung vonunentgeltlichem Service einzustellen. Der Provider wird hierbei auf dieberechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
15.2. Der Provider behält sich vor, dieseNutzungsbedingungen, das SLA sowie den kostenpflichtigen Service, jederzeit mitWirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse an geänderterechtliche oder technische Bedingungen, API-Kompatibilität oder im Hinblick aufWeiterentwicklungen des Services oder des technischen Fortschritts anzupassen,wobei die Grundfunktionalitäten des Service erhalten bleiben.
15.3. Über derartige Änderungen wird derKunde mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungenper E-Mail in Kenntnis gesetzt, sofern mit der Anpassung eine Beschränkung inder Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten oder sonstige nicht nur unerheblicheNachteile (z.B. Anpassungsaufwand) einhergehen. Sofern der Kunde nichtinnerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und dieInanspruchnahme des Service auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt,so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle einesWiderspruchs wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungenfortgesetzt. Der Provider ist berechtigt, im Falle eines Widerspruchs dasVertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zukündigen. In der Änderungsmitteilung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrechtund auf die Folgen hingewiesen.
16.1. Die Parteien werden über allevertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen desVertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw.diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderenPartei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den alsvertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von derinformationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnetenInformationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus denUmständen der Überlassung ergibt.
16.2. Die Verpflichtungen nach Ziffer 16.1entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangendePartei nachweist, dass sie
a.) ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oderallgemein zugänglich waren oder nach dem Empfangsdatum von einem Drittenrechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt werden;
b.) der Öffentlichkeit vor demEmpfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
c.) der Öffentlichkeit nach demEmpfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass dieinformationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
16.3. Öffentliche Erklärungen der Parteienüber eine Zusammenarbeit werden nur in vorherigem gegenseitigem Einvernehmenabgegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, als Vertreter oder Handelspartnerdes Providers aufzutreten. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung desProviders nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oderbestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zuverwenden.
16.4. Die Verpflichtungen nach Ziffer 16.1bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar solange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Ziffer 16.2 nicht nachgewiesen ist.
17.1. Der Provider haftet gem. dengesetzlichen Bestimmungen
a.) bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit,
b.) nach den Vorschriften desProdukthaftungsgesetzes,
c.) im Umfang einer vom Providerübernommenen Garantie, sowie
17.2. Bei in sonstiger Weise fahrlässigverursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Provider und seineErfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht,jedoch der Höhe nach beschränkt auf maximal die Summe des Einzelauftrages;wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägtund auf die der Kunde vertrauen darf (im Folgenden „Kardinalspflicht“ genannt).
17.3. Unbeschadet der Regelung in Ziffer17.1, ist die Haftung des Providers bei einer leicht oder normal fahrlässigen,durch den Kunden nachgewiesenen Verletzung einer Kardinalspflicht für alle indasselbe Vertragsjahr fallenden Schadensereignisse nach der folgenden Maßgabebetragsmäßig beschränkt:
a.) Die maximale Haftungssumme proVertragsjahr beträgt 100% der im Jahr des Schadenereignisses durch den Kundengezahlten Vergütung gemäß Einzelauftrag, maximal jedoch 100.000 Euro, wenn dieSumme der Vergütung aus dem Einzelauftrag höher ist als die benannten 100.000Euro.
b.) Wenn die Haftungshöchstgrenze in einemVertragsjahr nicht ausgeschöpft wird, erhöht dies nicht dieHaftungshöchstgrenze für das folgende Vertragsjahr. Vertragsjahr imvorstehenden Sinne sind jeweils die ersten zwölf Monate ab demBereitstellungszeitpunkt gemäß Einzelauftrag sowie jeder nachfolgendeZwölf-Monats-Zeitraum.
17.4. Die verschuldensunabhängigeSchadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhandenwaren, ist ausgeschlossen.
17.5. Vorbehaltlich der Regelungen inZiffer 17.1 haftet der Provider nicht für den Verlust von Kundendaten, wenn derSchaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungengemäß Ziffer 10.3 durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Kundendaten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
17.6. Die vorstehendenHaftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens einesErfüllungsgehilfen des Providers sowie für die persönliche Haftung derMitarbeiter, Vertreter und Organe des Providers.
17.7. Für Telekommunikationsleistungenbleiben die Haftungsbeschränkungen gemäß § 44a TKG unberührt.
17.8. Soweit der Service unentgeltlich zurVerfügung gestellt wird, übernimmt der Provider keine Haftung für Schäden, dieaus der Nutzung des Service resultieren, es sei denn, es handelt sich um grobeFahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz istauch im Falle der unentgeltlichen Bereitstellung des Service nichtausgeschlossen.
18.1. Soweit nicht abweichend vereinbart,wird der Vertrag über den jeweiligen Einzelauftrag für die Dauer von 12 Monaten(Vertragsjahr) geschlossen und tritt mit der Einigung über die Einzelbestellungin Kraft.
18.2. Soweit nicht abweichend vereinbart,kann der Einzelauftrag von beiden Parteien jederzeit schriftlich mit einerFrist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden.Wird er nicht zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt, verlängert sich derVertrag jeweils um weitere 12 Monate. Eine Kündigung des Einzelauftragsbeinhaltet zugleich eine Kündigung des Benutzerkontos und ggf. aller fürEndkunden des Kunden bereitgestellten Benutzer zum nächstmöglichen Zeitpunkt.Alle anderen, im Zusammenhang mit dem Einzelauftrag und den vorliegendenNutzungsvereinbarungen stehenden Vereinbarungen des Vertragsverhältnisses,insbesondere das SLA, gelten als zum selben Zeitpunkt beendet. Die AVV endetzum selben Zeitpunkt, nicht jedoch solange noch Kundendaten im Einflussbereichdes Providers liegen (s. 14.3).
18.3. Das Recht der Parteien zur Kündigungaus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Einwichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei die in diesen Nutzungsbedingungenund dem gesamten Vertragsverhältnis ausdrücklich geregelten Pflichten grobverletzt, sowie insbesondere dann, wenn
a.) die andere Partei die Eröffnung desInsolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagenbeabsichtigt;
b.) die Eröffnung des Insolvenzverfahrensvon Dritten beantragt worden ist;
c.) die andere Partei auf Grund vonZahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss;
d.) gegen die andere Partei im zeitlichenZusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung vonDrittgläubigeransprüchen getroffen wurden; oder
e.) die andere Partei im zeitlichenZusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung vonDrittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.
18.4. Ein wichtiger Grund, der denProvider zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt ferner dann vor, wenn derKunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der Vergütungoder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung gemäß Ziffer 12 in Verzugist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mitder Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der dieVergütung für die letzten zwei Monate vor Ausspruch der Kündigung erreicht. DerProvider kann im Falle einer durch den Kunden verschuldeten außerordentlichenKündigung einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz inHöhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichenmonatlichen Grundgebühr verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis einesgeringeren Schadens, dem Provider der Nachweis eines höheren Schadens,vorbehalten.
18.5. Mit Beendigung desVertragsverhältnisses enden zugleich automatisch alle betreffendenBerechtigungen und Registrierungen des Kunden.
19.1. Der Provider wird die Kundendateneinen Monat nach Beendigung des Einzelauftrags von allen Systemen des Providerslöschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. DerKunde ist verpflichtet, die Kundendaten rechtzeitig vor Beendigung desEinzelauftrags, bzw. Ablauf der vorgenannten Frist, eigenverantwortlich zuexportieren und zu sichern. Auf Wunsch des Kunden wird der Provider den Kundengegen Vergütung hierbei unterstützen.
19.2. Der Provider wird sich im Falle derBeendigung des Einzelauftrags bemühen, den Kunden auf Wunsch bestmöglich gegenVergütung bei der Umstellung auf einen anderen Dienstleister zu unterstützen.Details vereinbaren die Parteien in einer gesonderten Migrationsvereinbarung.
20.1. Auf das Vertragsverhältnis findetdas Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-KaufrechtsAnwendung.
20.2. Erfüllungsort sowie ausschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit demVertragsverhältnis ist Münster.
20.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieserAGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen imÜbrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteieneinvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche demwirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.